Mittwoch, 9. Dezember 2015

Kein Rechtsstaat in deutschen Landen!

261.056 Österreicher haben das Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU unterschrieben. Laut jüngster Umfrage befürworten bereits 45% der Österreicher einen EU-Austritt. Aber für die Anhörung vor den Experten der Regierung wurden den Proponenten ganze 10 Minuten für die Einleitung und  3 Minuten für Kommentare gewährt. Das ist der Verfall der Demokratie in Österreich! Wir fordern eine ordentliche parlamentarische Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens!

Aucun Etat de droit ni en Allemagne ni en Autriche!

No constitutional state neither in Germany nor in Austria!




Zu einem Rechtsstaat gehört ein Staat. Doch hat sich derselbe Staat nicht schon längst und im Zuge der Illegalen-Invasion erst recht vorerst abgemeldet? Und mit ihm in gewißen Bereichen auch Recht und Ordnung?. Sollte der ohnehin bereits entkernte Staat als solcher dennoch wieder deutlicher in Erscheinung treten, ist zu befürchten, dann vollends EU-konform und ohne je wieder den Anspruch erheben zu können, ein echter Rechtsstaat werden zu können. Ja in Wirklichkeit bewegte er sich bereits halb filetiert zusehends mehr in eine fatale Richtung. Im scheinneutralen Österreich wie auch im US-Protektorat Bundesrepublik Deutschland wirken die Ignorierung aller die Einwanderung und Asyl betreffenden Gesetze und Abkommen daher trendverstärkend.
Lassen wir zum Thema einige Experten zu Wort kommen. Der Rechtsstaat werde mit Füßen getreten, meint etwa der ehemalige freiheitliche Spitzenpolitiker Siegfried Dillersberger in Genius. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Frankfurter Strafrechtler Peter-Alexis Albrecht, wenn er sagt, die Politik zerstöre den Rechtsstaat. Doch erheblich früher schon, anläßlich einer Podiumsdiskussion in Wien, vermeinte der bekannte Verfassungsexperte Heinz Meyer, in Österreich keinen Rechtsstaat erkennen zu können. Wenn immer mehr Experten dieser Meinung sind und immer mehr ganz oben gegen Recht und Ordnung versstoßen wird, wie soll da der „kleine Mann“ auf der Straße in seinem Staat noch einen Hort des Rechtes sehen können und diesen auch achten?
Es brauchte zu dieser Erkenntnis gewiß nicht erst die unglaublichen jedem Recht und jeder Vernunft spottenden Vorgänge an unseren Grenzen, und sie dauern ja noch an, aber sie führen die Rechtsbrüche auch dem naivsten Bürger besonders deutlich vor Augen. Kaum jemand konnten die sicherheitspolitisch und rechtsstaatlich bedenklichen Schleuserdienste des Merkel-Gefolgsmannes Faymann verborgen bleiben, obschon die deutsche Kanzlerdarstellerin als oberste Rechtsbrecherin unübertroffen zu bleiben scheint. Und allein daß sie nicht angeklagt und vor Gericht gestellt wird, zeigt ja eigentlich, daß die Deutschen in keinem Rechtsstaat leben, sondern in einem, in dem die willkürliche Auslegung von Ordnung und Gesetz auf der Tagesordnung der Regierung zu sein scheint.
Diese triste Einschätzung ist ja nicht so brandneu, aber sie wird, zum Beispiel, durch die Tagesaktualität, etwa durch den dem Völkerrecht und dem Grundgesetz widrigen Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch und in Syrien, nur bestätigt. Also Rechtsbrüche aus Gewohnheit schon? Ist es doch so, daß seit vielen Jahren – sowohl in der BRD als auch in Österreich – durch Vertragsverletzungen, politische Justiz, Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor Gerichten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und durch in diesem Zusammenhang an totalitäre Zeiten erinnernde politische Schauprozesse in unterschiedlicher Weise Verfassung und Rechtsordnung ignoriert werden.
Ein topaktuelles Beispiel für die Abwesenheit rechtsstaatlicher und demokratiepolitisch sauberer Gepflogenheiten liefert uns die zuletzt stattgefundene parlamentarische Experten-Anhörung zum österreichischen EU-Nein-Volkbegehren. Obwohl sich bei diesem 261.056 Österreicher für einen EU-Austritt ausgesprochen hatten und laut jüngster Umfrage bereits 45% der Österreichder einen EU-Austritt befürworteten, wurden die Initiatoren des Volksbegehrens vom Verfassungsausschuß geradezu gedemütigt. „Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen nominierten “Experten” zugeteilt!“, heißt es dazu von Betreiberseite.
Als unzumutbar und einer gelebten Demokratie unwürdig kritisierte daher EU-Nein-Ikone Inge Rauscher die vom Verfassungsausschuss gewählte Vorgangsweise für die Behandlung des Volksbegehrens. Die unermüdliche Streiterin für ein souveränes Österreich forderte die Beiziehung von Experten des Volksbegehrens in gleicher Zahl und mit gleicher Redezeit, wie für die von den politischen Fraktionen nominierten Experten vorgesehen ist, und regte dafür eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses an. Die heutige Anhörung sei bloß eine Farce und eine Selbstbeweihräucherung der Fraktionen, urteilte sie und verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Helmut Schramm aus Protest die Sitzung.
Da sind die im Parlament vertretenen Parteien und die dahinter stehenden Lobbies wohl an die Falsche geraten. Inge Rauscher, die zusammen mit ihren Mitstreitern dieses Volksbegehren unter großen persönlichen Opfern zu dem bekannten Erfolg geführt hatte, wird nicht so leicht klein zu kriegen sein, da haben sich die Gegner eines EU-Austritts wohl verrechnet. Die Vorgangsweise der Etablierten ist nicht nur demokratiepoltisch bedenklich, sondern offenbart auch eine Haltung so genannter Volksvertreter, die nicht anders als autoritär und volksfern beschrieben werden kann.
Dazu ist sehr aufschlußreich, was der freiheitliche Parlamentsklubdirektor, Norbert Nemeth, in der Wochenzeitschrift Zur Zeit schreibt. Seiner Meinung nach stünde zwar jedem Klub ein Experte zu, den Initiatoren des Volksbegehrens aber, so tönt er, nur Rederecht (siehe oben). Und weiter derselbe: Direkte Demokratie solle nicht dazu führen, daß die Vertreter der repräsentativen Demokratie zurückgesetzt werden. Auweh! Ja, direkte Demokratie könnte einigen weh tun, aber dem Rechtsstaat in einem dann hoffentlich souveränen Österreich auf die Sprünge helfen. Daß in einem solchen Staat, anders als heute,  jeder einzelne dazu bereit sein würde, für den Aufstieg oder den Verfall seines Staates verantwortlich zu sein, darf angenommen werden.
Zum Thema
Polizeistaat Österreich?


Quelle:   





EU-Austritt-Volksbegehren-Anhörung                                                 https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=eK95ExzWifA
Vom Handstreich zum Staatsstreich                                                    https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=gzNO6Jglljk
Rechtsstaat BRD?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen